PKW-Anhängervermietung D. Christ

Anhänger Regelung

(Quelle: ua. www.adac.de)

Anhänger

Seit dem 19.1.2013 dürfen mit der Klasse B – im Rahmen der zulassungsrechtlichen Grenzen – alle Gespanne bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Es kommt nur noch auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an. Hiervon profitieren alle Inhaber der Klasse B. Schwere Gespanne benötigen eine spezielle Fahrberechtigung. Dabei besteht die Möglichkeit, durch eine Fahrerschulung die Berechtigung B96 für Gespanne bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse zu erwerben. Genügt das nicht, ist die Klasse BE erforderlich, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt wird. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse wird eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Diese Einschränkungen gelten nicht für Führerscheine der Klasse BE, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden.

Führerschein

Anhängerführerschein Klasse BE

Gültig für folgende Fahrzeuge: Eine Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse.

Voraussetzung ist die Klasse B, ein theoretischer Teil ist daher nicht erforderlich.

Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Stützlast

Neben der zulässigen Anhängelast gilt es auch die Stützlast zu beachten. Dieser Wert gibt an, wie hoch das Gewicht sein darf, das auf die Kugelkopfkupplung am Auto drückt. Sowohl für den Zugwagen als auch für die Kupplung gelten dabei eigene Werte. Diese dürfen nicht überschritten, aber ebenso wenig unterschritten werden, denn dann läuft der Anhänger unruhig hinter dem Auto. Übrigens: Die Stützlast betrifft direkt die Zuladung des Fahrzeugs. Bei einem Anhänger mit 1.200 Kilo zulässigem Gesamtgewicht und einer Stützlast von 75 Kilogramm darf der Hänger an der Achse also 1.200 und an der Kupplung 75 kg auf die Waage bringen. Insgesamt also 1.275 Kilogramm. Die Anhängelast (was darf ich anhängen) ist somit durch das Zugfahrzeug eingeschränkt. Das heißt: das Leergewicht des Anhängers und dessen Zuladung (das tatsächliche Gewicht) darf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Gewichte gebremst oder ungebremst nicht überschreiten.

Somit darf ein Kleinwagen mit angegebener gebremster Anhängelast von 800kg einen gebremsten Anhänger mit 3500kg Gesamtmasse und einen Leergewicht von 800kg ziehen. Er darf dann nur nicht beladen sein.

    Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug:
  • - zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse
  • - einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und evtl. Antriebsachse)
  • - zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte
    Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger:
  • - mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der vorderen Achse
  • - zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr)
  • - zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr)
    Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug:
  • - zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)
  • - zu einer Belastung der Vorderachse
    Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger:
  • - mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse
  • - zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel

Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt oder eingeprägt.

    Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast:
  • - Stellen Sie Ihren Anhänger waagrecht
  • - Unterstellen Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt mit einemVierkantholz oder einem Rohr
  • - Stellen Sie eine Personenwaage unter das Vierkantholz/Rohr - lesen Sie die Stützlast ab

Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch. Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:

Im Fahrzeugschein:

gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

In der Zulassungsbescheinigung Teil I:

gebremste Anhängelast unter 0.1
ungebremste Anhängelast unter 0.2

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist. Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren. Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten. Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger. Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim Suchen.

Anhängelast

Die richtige Bestimmung der tatsächlichen Anhängelast ist eine komplexe Aufgabe. Nur wenige Autofahrer, die einen Anhänger hinter Ihrem PKW nutzen, kennen die Bestimmungen. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs wird vom Fahrzeughersteller in den technischen Daten festgelegt.

Zulässige Anhängelast ungebremst: Besitzt der gezogene Anhänger keine eigene Bremse (Auflaufbremse), darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers den Wert nicht überschreiten.

Zulässige Anhängelast gebremst: Besitzt der gezogene Anhänger eine eigene Bremse (Auflaufbremse), darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers den Wert nicht überschreiten. Häufig sind hier zwei Werte vermerkt, bei 12% Steigung ein geringerer Wert als bei 8%.

Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns: Zusätzlich zu der Anhängelast findet sich häufig noch eine Begrenzung des Gesamtgewichtes aus Anhänger und Zugfahrzeug. Häufig ist die maximal zulässige Anhängelast nur erreichbar, wenn das Zugfahrzeug nicht voll beladen ist!

Praktisches Beispiel (VW): Zulässige Anhängelast gebremst bei 12% Steigung: 1.300 kg Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns: 2.650 kg Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: 1.810 kg Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1.270 kg

Bei einer Umzugsfahrt mit "voll beladenem"Zugfahrzeug (1.810 kg) reduziert sich die zulässige Anhängelast auf magere 840 kg (2.650 kg – 1.810 kg)! Soll die volle Anhängelast von 1.300 kg zur Verfügung stehen, darf das Zugfahrzeug gerade mal mit 80 kg (1 Person) beladen werden.

Kontaktinformation

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Daniel Christ
Amrichshäuser Str. 19
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Telefon 0170 / 33 040 72
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